Teilprojekt: Schätze aus kleinen Sammlungen
Januar 2013 - Dezember 2020
Status: Abgeschlossen
Finanziert durch: swissuniversities
Beschreibung des Teilprojekts: Der grösste Teil der Handschriften der Schweiz befinden sich in grösseren Sammlungen, vor allem in öffentlichen und kirchlichen Institutionen. Leicht wird dabei vergessen, dass einige der wichtigsten Quellen, die die Identität der Schweiz bestimmen, in Sammlungen liegen, die nur wenige Handschriften aufbewahren. e-codices hat sich zum Auftrag gemacht, diese bedeutenden Schätze aus kleinen Sammlungen, die im Original häufig der Öffentlichkeit nicht zugänglich sind, digital zu erschliessen.
Alle Bibliotheken und Sammlungen
Texte in deutscher Sprache, geschrieben Mitte 15. Jh., für den Gebrauch des Frauenklosters Maria Magdalena in den Steinen in Basel. Das Buch gehörte später dem Kloster Olsberg. Darin finden sich geistliche Texte verschiedener Autoren, dazu Predigten zu den Sonntagen und Festen, ferner Heiligenlegenden. Das Buch erwarb das Kloster Mariastein aus einer Basler Auktion um 1820. Die Predigt zu Mariä Himmelfahrt auf Fol. 194r-198v finden sich gedruckt in ZSKG 4, 1910, S. 205-212 bzw. 207-212, aufgrund einer Kopie daraus vom Mariasteiner P. Anselm Dietler (gest. 1864).
Online seit: 22.06.2017
Das um die Mitte des 15. Jh. zierliche Buch, geschrieben von einer einzigen Hand, diente dem Dominikanerinnenkloster Schönsteinbach im Oberelsass zum Beten der kleinen Horen. Es enthält die Texte des Proprium de tempore und des Commune Sanctorum. Der letzte Teil enthält das Ordinarium, der aber unvollständig ist. Der Abt von St. Peter im Schwarzwald, Philipp Jakob Steyrer, kaufte das Buch 1781; über ihn gelangte es ins Kloster Mariastein.
Online seit: 26.09.2017
Das auch mit Noten und drei Initialen ausgestattete Büchlein enthält die Texte für das Totenofficium, die sieben Busspsalmen und Gebete für eine verstorbene Dominikanerin, wohl im Kloster zu Colmar. Nach der Schrift aus der 1. Hälfte des 15. Jh. Das Buch gehörte der Schwester Martha Gosslerin. 1781 von Philipp Jakob Steyrer, Abt von St. Peter im Schwarzwald, angekauft; über ihn gelangte das Büchlein ins Kloster Mariastein.
Online seit: 26.09.2017
Diese Sammelhandschrift aus der Mitte des 15. Jh. stammte aus dem Augustiner-Eremitenkloster in Basel. Einige Brüder betreuten seit 1470 den Wallfahrtsort Mariastein. Der Band wurde wohl dort liegen gelassen und dürfte von den Beinwiler Mönchen vorgefunden worden sein, als sie 1636 den Wallfahrtsort übernahmen. Darin finden sich u. a. religiöse (S. Bonaventura), profane (Cicero, Sallust), historische (Piccolomini/Pius II.) und rhetorische (Laurentius de Aquileja) Texte. Der zweite Teil des Bandes mit Rhetorica schrieb 1465/66 der Augustiner Matthias Glaser aus Breisach in Basel. Im inneren Vorderdeckel ist ein Fragment eingeklebt mit Hinweisen auf den Inhalt des Bandes.
Online seit: 26.09.2017
Kopie des Privilegs, gewisse Steuern, welche die jüdische Gemeinde von Tudela zahlen musste, zu verändern und die Renten, die verschiedenen Rittern und Bediensteten des Königs, darunter Juan Sanz de Berrozpe, bewilligt wurden, zu erhöhen. Das vom König Juan II. in Saragossa verfasste Privileg ist auf den 17. Dezember 1475 datiert. Die Kopie wurde am 23. Februar 1478 vom Pronotarius Juan Ortiz geschrieben, von der Prinzessin Donna Leonor bestätigt und von Juan de Ara, dem Hofnotar, geprüft.
Online seit: 17.12.2015
Das Werk von Fray Alonso de Oropesa OSH († 1469) steht im Kontext der Angriffe gegen die konvertierten Juden in Spanien (und vor allem auch in Toledo), den sogenannten Conversos. Als General (seit 1457) des Ordens der Hieronymiten, aber auch als enger Vertrauter und Berater (1454-1474) von König Heinrich IV. von Kastilien vertrat Alonso eine tolerante Haltung gegenüber den konvertiten Juden. Das 'Lumen ad revelationem gentium et gloria plebis Dei Israel' - De unitate fidei et de concordia et pacifica equalitate fidelium ("Ein Licht zu erleuchten die Heiden und Herrlichkeit für das Volk Israel" - Über die Einheit des Glaubens und über die Eintracht und friedfertige Gleichstellung der Gläubigen) (f. 1-203, Tabula 204-207) begann dieser 1450 zu schreiben und widmete das Buch in 52 Kapiteln 1465 Erzbischof Alfonso Carrillo von Toledo (1410-1485). Der angekündigte zweite Teil des Werks wurde offensichtlich nie geschrieben. Im Jahre 1979 wurde von Luis A. Diaz y Diaz eine spanische Übersetzung (!) aufgrund der bisher bekannten drei Handschriften erstellt. Die vorliegende Handschrift wurde von der bisherigen Forschung nicht zur Kenntnis genommen und ist somit die vierte bisher bekannte Handschrift. Sie wurde sicher noch im 15. Jh. geschrieben und setzt sich aus Pergament und Papierblättern zusammen. Trotz seiner Bedeutung wurde vom Werk noch keine lateinische Textedition erstellt.
Online seit: 17.12.2015
Fragment einer um 800 entstandenen Abschrift der Evangelienhomilien Gregors des Grossen. Erhalten sind zwei Ausschnitte: Der erste, Teile des Kapitels 17 (17.16-17.18) umfassende Textabschnitt kommentiert Luk. 10, 1-9, also die Verse, welche die Aussendung der zweiundsiebzig Jünger zum Thema haben. Die zweite, Teile des Kapitels 18 (18.2-18.3) beinhaltende Passage nimmt Bezug auf Joh. 8.46-59. Diese Verse kommentieren einen Disput zwischen Jesus und „den" Juden sowie den Hohepriestern, in dem es um die Identität bzw. den Identitätsanspruch Jesu, dessen Botschaft und deren Ablehnung geht.
Online seit: 26.09.2017
Das Breviar, das einzig den Winterteil enthält, wird auf die erste Hälfte des 14. Jahrhunderts datiert. Es stammt aus der Diözese von Besançon (der auch Porrentruy angegliedert war) wie aus der Nennung gewisser Heiliger in den Litaneien geschlossen werden kann, wie etwa der heilige Ferreolus oder der heilige Germanus, die Responsorien der Adventssonntage sowie das Triduum Sacrum.
Online seit: 22.06.2017
Jahrzeitbuch mit Kalender der Pfarrei SS. Pietro e Paolo von Quinto (Tessin), geschrieben durch den Priester Ambrogio Rossi von Chironico, der ein älteres, wahrscheinlich beschädigtes oder vollgeschriebenes Jahrzeitbuch kopierte. Im Kalender, von ambrosianischem Typus, sind die Stiftungen für die Messen der Jahrzeiten oder Jahrestage und die Hochfeste, die Ablässe und die Vermerke der Gelübde für die Pfarrei und für das gesamte Tal angezeigt. Für den 28. Dezember, Tag der Unschuldigen Heiligen, wurde die Gedenkfeier an die Schlacht bei Giornico (Battaglia dei Sassi Grossi, 1479) eingetragen.
Online seit: 23.06.2016
Die erste liturgische Bibliothek der Nonnen von Fille-Dieu, die heute teilweise über ganz Europa verstreut ist, ist für die Geschichte des Zisterzienserordens von entscheidender Bedeutung. Das Büchlein FiD 1 (französische Musiknotation) enthält die ältesten Offizien des heiligen Bernhards und der Dreifaltigkeit, die 1175 oder kurz danach in den Orden eingeführt wurden. Auch die Vorsatzblätter sind bemerkenswert. Zusammen mit FiD 2 repräsentieren sie die Relikte von Antiphonaren, die um 1136/1140 kopiert wurden und die ursprüngliche Zisterzienserliturgie enthalten, die in Metz etwas nach 1108 durch von Abt Etienne Harding abgesandte Mönche kopiert worden waren. Diese Liturgie wurde im Rahmen der Reformen von Bernhard von Clairvaux korrigiert. Die Existenz von bernhardinischen Entwürfen war bisher durch das Antiphonar 12A-B der Abtei Westmalle (Belgien) und dasjenige der Abtei von Tamié 6 (Savoyen) bekannt. Die kodikologischen Analysen der Vorsätze von FiD 1 und der Fragmente von FiD 2 zeigen, das alle Stücke aus dem Schweizer Kloster Fille-Dieu stammen; sie weisen einen identischen Status und gemeinsame Charakteristika auf, unabhängig von den aktuellen Aufbewahrungsorten. Sie lassen dieselben Hände und Korrekturhände erkennen, die gleichen Ornamente und die gleichen späten Nachbesserungen, die spätestens im 16. Jahrhundert und wahrscheinlich von den Nonnen oder Mönchen der Abtei Hautcrêt (Oron, VD) gemacht wurden. Diese Abtei war bis 1536 die Vaterabtei von Fille-Dieu.
Online seit: 22.03.2018
Diese Antiphonarfragmente, die um 1136/1140 kopiert und gegen 1140/1143 abgeschabt und korrigiert wurden, bilden einen leeren Einband. Die verschieden grossen Pergamentstücke wurden zweifellos von den Nonnen von Fille-Dieu aneinandergeklebt, um ein heute verschwundenes liturgisches Formular zu schützen. FiD 2 stellt zusammen mit FiD 1 die Relikte von Antiphonaren dar, welche die ursprüngliche zisterziensische Liturgie enthielten. Diese ist von Fr. Kovacs („Fragments du chant cistercien primitif“, ASOC 6 [1950], p. 140–150) und Chr. Waddell (The Primitive Cistercian Breviary, Fribourg, 2007 [Spicilegium Friburgense 44]) als die durch Etienne Harding kurz nach 1108 reformierte Liturgie definiert worden. Im Zuge dieser Reform zwang der Abt von Cîteaux den Orden, das Metzer Antiphonar zu benutzen, das im Orden bis zur Zeit der zweiten Reform unter Bernhard von Clairvaux in Gebrauch war. Zu Beginn der Jahre 1140 war auch diese zweite Reform abgeschlossen. Die Existenz von bernhardinischen Entwürfen war bisher durch das Antiphonar 12A-B der Abtei Westmalle (Belgien) und dasjenige der Abtei von Tamié 6 (Savoyen) bekannt. Die kodikologischen Analysen der Vorsätze von FiD 1 und der Fragmente von FiD 2 zeigen, das alle Stücke aus dem Schweizer Kloster Fille-Dieu stammt; sie weisen einen identischen Status und gemeinsame Charakteristika auf, unabhängig von den aktuellen Aufbewahrungsorten. Sie lassen dieselben Hände und Korrekturhände erkennen, die gleichen Ornamente und die gleichen späten Nachbesserungen, die frühestens im 16. Jahrhundert und wahrscheinlich von den Nonnen oder Mönchen der Abtei Hautcrêt (Oron, VD) gemacht wurden. Diese Abtei war bis 1536 die Vaterabtei von Fille-Dieu.
Online seit: 22.03.2018
Dieses vollständige Graduale (Quadratnotation) enthält das Temporale (f. 1r-70v), das Sanctorale und das Commune Sanctorum (f. 70v–103v), Votivmessen (f. 103v-107v), das Kyriale und Litaneien (f. 107v–111v), Antiphone und Prozessions-Responsorien (f. 112r–113v), die Tropen zum Kyrie Cunctipotens und Fons bonitatis (f. 113v–115r) und einige Zusätze aus dem 14. Jahrhundert (f. 115r-127v). Gemäss der Analyse des Kalenders könnte diese Kopie auf die Mitte des 13. Jahrhunderts zurückgehen, zwischen 1246 (Erwähnung des hl. Lambertus von erster Hand, f. 100r) und 1255 (keine Erwähnung der Messe für den hl. Dominik am 5. August, f. 95r). Anders als es die Etiketten (Rücken und vordere Innenseite) vermuten lassen, war der Codex vor dem Ende der 1260-er Jahre kopiert worden, da die Messe des hl. Antonius (f. 75v) von einer zweiten Hand notiert wurde. Auch enthält f. 98v keine Erwähnung einer Oktave des hl. Bernhard, die üblicherweise in den Zisterzienserbüchern ab 1295 vorhanden sind. Eine Untersuchung des musikalischen und liturgischen Inhalts zeigt, dass die Handschrift FiD 5, die eine treue Kopie des älteren Graduale des Ordens darstellt (Abbazia Tre Fontane 47, gegen 1140/1143), wahrscheinlich aus der Abtei Hautcrêt (Oron VD) stammt, die bis 1536 Vaterabtei von Fille-Dieu war.
Online seit: 22.03.2018
Die Handschrift FiD 7 (Quadratnotation; lateinische und altfranzösische Rubriken) beginnt mit den Kurzlesungen und Kollekten des Sanctorale (das Blatt 1r beginnt abrupt mitten in der Kurzlesung der Terz zur Geburt von Johannes dem Täufer). Es enthält danach verschiedene Riten, darunter das Totenoffizium (mit Musiknotation auf den Seiten 40r-46v), sowie den Ritus für den Ordensprofess und für die Einkleidung einer Nonne (f. 24v-26r). Das Ordensgelübde Ego soror ill. promitto (f. 24v) könnte Fille-Dieu als Bestimmungskloster bezeichnen. An anderer Stelle enthält das Buch jedoch Rubriken und Gebete von erster Hand in maskuliner Form, interlinear von einer der Kopie zeitgenössischen Hand der femininen Form angepasst (f. 20r, 27v, 30v-39v). FiD 7 stammt daher wahrscheinlich aus einer männlichen Schreibstube, vermutlich von den Zisterziensern von Hautcrêt (Oron, VD) oder von Hauterive (FR).
Online seit: 22.03.2018
Als aussergewöhnliches Zeugnis der grossen Hexenverfolgung, die sich im 17. Jahrhundert in Europa ausbreitete, enthält dieser Band ein Konvolut von 67 Hexenprozessen, die auf dem Tessenberg, im Berner Jura, zwischen 1611 und 1667 untersucht und deren Urteil gesprochen wurden. Die Geständnisse der 56 Frauen und 11 Männer, die von den Gerichtsschreibern in die definitive Form übertragen wurden, wurden den Angeklagten bei der Urteilsverkündung vorgelesen, damit diese sie öffentlich gestehen.
Online seit: 17.12.2015
Der Band enthält die Kopien von verschiedenen Dokumenten, die der Pfarrer von Tavannes, Théophile Rémy Frêne (1727-1804) über mehrere Jahrzehnte, insbesondere aber im letzten Drittel des 18. Jahrhunderts, sorgfältig gesammelt hat. Er versammelt so Erinnerungen, Korrespondenzen, zahlreiche Urkunden und auch Listen, die die vielfältigen wissenschaftlichen Aktivitäten des Pfarrers, vor allem in den Bereichen Geschichte, Geographie und Politik, offenbaren. Die Sammlung ermöglicht es, seine persönlicheren Interessen zu erfassen. Die in thematischen Reihen organisierten Schriften konzentrieren sich hauptsächlich auf das Fürstbistum Basel und die Region Neuenburg. Der Band bezeugt daher ein umfangreiches Projekt zur Beschreibung des Fürstbistums, das Frêne schlussendlich nicht veröffentlicht hat – viele der vom Pfarrer gesammelten Informationen wurden jedoch von Charles-Ferdinand Morel in seinen Abrégé de l’histoire et de la statistique du ci-devant Evêché de Bâle (Strassburg, 1813) aufgenommen. Er spiegelt auch die grundlegende Rolle wider, die die Pfarrer in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts als Förderer des regionalen Wissens spielten.
Online seit: 14.12.2018
Es handelt sich um die älteste erhaltene Abschrift eines Berichts in epischen Versen von Gian Travers zu den Ereignissen des Müsser Krieges von 1525/1526, geschrieben 1527. Dieser Bericht ist der älteste bekannte längere bünderromanische Text. Als Schreiber signiert Johan Schucan aus Zuoz, zur Zeit der Abschrift protestantischer Pfarrer in Zernez.
Online seit: 14.12.2017
Älteste Handschrift des Dramas „Joseph“ von Gian Travers, aufgeführt 1534 in Zuoz. Sie entstand drei Jahre nach dem Tod von Travers und ist in einer Orthographie geschrieben, die zur Zeit der Abschrift nicht mehr in Gebrauch war. Schreiber ist Conradin Planta, wohl ein Verwandter; Gian Travers war mit Anna Planta verheiratet. Die Handschrift ist falsch eingebunden: der Text beginnt ff. 9-13, fehlt ein Blatt, f. 14, f. 1, f. 5, f. 3, f. 4, f. 6, f. 2, f. 15, fehlt ein Blatt, f. 7, f. 16. Das ursprüngliche Schlussblatt f. 8r enthält ein Mahngedicht; f. 8v war leer. Ein grosses Pergamentblatt, ursprünglich aus einer Pergamenhandschrift des 12. Jahhunderts mit einem Text von Constantinus Africanus, De febribus, Kap. 3-5 stellt nun die zwei Vorderblätter dar.
Online seit: 14.12.2017
Enthält den Text einer unterengadinischen Version eines Joseph-Dramas (ff.1-74), der auf dem Jacob Ruf zugeschriebenen Drama „Ein hüpsch nüwes Spil von Josephen (…)“, gedruckt 1540 in Zürich, zurückgeht. Konvergierende Indizien wie die Angaben von Chiampell (Placidus Plattner, Ulrici Campelli Historia raetica, Basel, Schneider, T. 2 1890, 353) sowie die Orthographie und Sprache der Abschrift legen es nahe, darin den nur hier erhaltenen Joseph-Drama von Chiampell selber zu sehen, das 1564 in Susch aufgeführt wurde. Am Schluss steht ein Gespräch zwischen einem protestantischen Pfarrer und einem Kranken (ff. 75-77) sowie einige Gebete (ff. 78-80), die vom Schreiber des Texts selber, Baltasar Valantin, aus dem Deutschen übersetzt wurden.
Online seit: 14.12.2017
Die Handschrift enthält zunächst die Übersetzung der lateinischen Statuten des Kreises Oberengadin vom Jahre 1563 mit den Nachträgen bis 1618 in der Hauptschrift von Peider Curtin (ff. 1-245a). Die Nachträge von 1624-1654 sind in anderer Schrift eingearbeitet oder ff. 245b-254a nachgetragen. Es folgen Übersetzungen weiterer wichtiger Rechtstexte aus dem Deutschen in der Schrift von Peider Curtin: die Charta da la Lia von 1524 (ff. 262-267), die Artikel von Chur von 1523, später von Ilanz 1524 (ff. 268-271), Artichels da cumoenas Trais Lias von 1527 (ff. 272-278), ein Vertrag zwischen dem Gotteshausbund cun l’s sett chantuns Schwizers von 1498 (ff. 279-282) und der „Erbeinigungsvertrag“ von 1518 zwischen Kaiser Maximilian und dem Bischof von Chur, das Engadin betreffend (ff. 283-289). Danach folgen Register zu den Statuten (ff. 291-295) von der Hand Curtin’s sowie ein Register zu den Nachträgen (f. 296) der zweiten Hand. Schreiber ist Peider Curtin; gemäss einer Angabe auf der Titelseite stammen die Statuten jedoch vom bekannten protestantischen Pfarrer und Notar Lüci Papa.
Online seit: 14.12.2017
Dieses in Leder eingebundene Album beinhaltet rund 35 Widmungen und Zeichnungen von Personen, mit denen der Schaffhauser Kupferschmied und Weinhändler Christoph Fischer (1691-1770) im Lauf seines Lebens Kontakt pflegte. Aus den Einträgen in Latein, Deutsch, Französisch und Englisch lassen sich zwei Reisen Fischers nach London rekonstruieren, während derer die meisten Widmungen entstanden: 1747-1750 via Genf, Lyon, Paris nach London und 1758 via Strassburg, Frankfurt, Amsterdam nach London. Einige Einträge stammen von Mitgliedern der Schaffhauser Familie Schalch, mit der Fischer verwandt war, darunter ein undatiertes Aquarell des Künstlers Johann Jakob Schalch (1723-1789) (S. 122), der 1754-1773 in London und Den Haag lebte. Das Album wurde nach dem Tod von Fischer weitergeführt: Einträge von 1773 (S. 65) und 1820 (S. 215). In die Papierhandschrift sind mehrere Pergamentseiten miteingebunden (S. 1-2, 19-20, 47-48, 115-116, 181-182) und einige Papierblätter nachträglich eingeklebt (S. 39a-b, 55a-b, 147a-b) bzw. die Seiten mit Bildern überklebt (S. 43, S. 125, S. 127). Die Einträge sind nicht chronologisch geordnet und werden von zahlreichen leeren Seiten abgewechselt.
Online seit: 22.06.2017