Appenzell, Landesarchiv Appenzell I. Rh., E.10.02.01.01
Beschreibung bearbeitet für das Internet von Sandro Frefel, 2015; auf der Grundlage von Die Rechtsquellen der Kantone Appenzell. Erster Band: Appenzeller Landbücher, bearb. v. Nathalie Büsser, Basel 2009, S. XXXIX-XLIX.
Titolo del codice: «Silbernes Landbuch»
Luogo di origine: Appenzell
Datazione: 1585
Supporto materiale: Pergament
Dimensioni:
86 Pergamentblätter, zudem voraus heute 6 Papierseiten.
Formato: 28 x 31 cm
Numerazione delle pagine: Die Papierseiten wurden von späterer Hand mit Bleistift mit römischen Ziffern versehen (fol. I-XI). Die Pergamentblätter sind mit Tinte und arabischen Ziffern foliiert.
Condizione:
- Ursprünglich waren vier einzelne, farbige Miniaturen von Jakob Girtanner auf Papier in den Band eingebunden, die bei der Buchrestaurierung 1957 entfernt und seither separat aufbewahrt werden (Fragmente fol. 1r -2v). Die ursprüngliche Standort der Fragmente lässt sich nicht mehr eindeutig feststellen. Vermutlich waren sie der Darstellung mit Szenen aus dem Leben Christi (fol. IIr) vorgeordnet.
- Der Band wurde vermutlich 1646 neu gebunden: Landschreiber Bartholomäus Neff liess neue Bestimmungen zum Ehebruch unmittelbar beim alten Artikel (fol. 36v) einbinden. Anlässlich dieser neuen Bindung, oder auch später, wurden die Lagen an den oberen und seitlichen Rändern beschnitten, was zum Teil auch Satzungen beschädigte.
- Das «Silberne Landbuch» weist starke physische Gebrauchsspuren auf. Vor allem die unteren Ecken der ersten Seiten sind vom Blättern beschmutzt und abgenutzt. Auch ist die Tinte teilweise verblasst oder abgeblättert. Besonders beschädigt sind die Seiten mit der Eidesbelehrung und den Eidesformeln (fol. 7-9): Das Landbuch wurde bis 1962 für die Verlesung der Eidesformeln bei Wind und Wetter an die Landsgemeinde mitgetragen. Seither ist zum Schutz des Landbuches eine Attrappe in Gebrauch.
Disposizione della pagina:
Die ersten Seiten bis etwas fol. 61v sind sehr einheitlich gestaltet. Die einzelnen Artikel sind durch Leerräume voneinander getrennt, teilweise tragen die Bestimmungen Titel. Allerdings gibt es zu Beginn nur wenig Platz für Nachträge. Ab fol. 62r fehlt die Einheitlichkeit teilweise, es wechseln sich mehrere Hände ab. Ab fol. 75v folgen nach 1585 entstandene Beschlüsse von anderen Landschreibern.
Tipo di scrittura e mani: Mutmasslicher Verfasser des Bandes ist Konrad Wyser, der von 1579 bis 1587 als Landschreiber amtete. Ein Teil der Titel stammt von Wyser selber, der das Werk womöglich nicht fertigstellen konnte. Weitere Titel stammen von den Landschreibern Achatius Wyser, Bartholomäus Neff, Bartholomäus Weger und Ulrich Neff. Mehrere Schreiberhände sind unbekannt
Decorazione:
- Das ganze Landbuch ist mit verschiedenfarbigen kalligraphisch verzierten Initialen versehen, die vermutlich von Landschreiber Konrad Wyser selber gemalt wurden. Zudem hat Wyser einzelne Worte in Farbe und mit einer breiteren Feder notiert sowie einzelne Begriffe oder Textpassagen farbig unterstrichen.
- Besonders auffällig sind die heute separat aufbewahrten Blätter mit Miniaturen: Zwei Miniaturen zeigen die Wappenpyramide, im einen Fall oben Samson samt dem Löwen in einer Burgenlandschaft (Fragment fol. 1r), im anderen Fall Maria samt Jesuskind, St. Mauritius und der Taufe Christ im Hintergrund (Fragment fol. 2r). Die beiden anderen zeigen eine Ansicht des Appenzellerlandes (Fragment fol. 1v) sowie die Schlacht am Stoss 1405 mit der Ueli-Rotach-Szene (Fragment fol. 2v). Das ganze Bildprogramm weist gegenreformatorische Züge auf.
Aggiunte: Über den ganzen Band gibt es Nachträge von anderer Hand, besonders von Achatius Wyser. Die Zählung der Artikel am Blattrand bei den Titeln ist erst später, nach Achatius Wysers Einträgen angebracht worden.
Über den ganzen Band gibt es Nachträge von späteren Landschreibern, was darauf verweist, dass das «Silberne Landbuch» als stets gültig gehaltenes Gesetzbuch in täglichem Gebrauch war. Der letzte Nachtrag wurde anfangs 19. Jahrhundert angebracht: ein um 1810 erlassenes, an der Landsgemeinde zu verlesendes Mandat (fol. 84v-88r).
Über den ganzen Band gibt es Nachträge von späteren Landschreibern, was darauf verweist, dass das «Silberne Landbuch» als stets gültig gehaltenes Gesetzbuch in täglichem Gebrauch war. Der letzte Nachtrag wurde anfangs 19. Jahrhundert angebracht: ein um 1810 erlassenes, an der Landsgemeinde zu verlesendes Mandat (fol. 84v-88r).
Legatura:
Der Band wurde im Zuge der neuen Bindung 1646 neu eingefasst mit silbernen Beschlägen versehen, die dem Landbuch den heutigen Namen gaben.
Lingua principale: Deutsch
Contenuto:
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Inhalt der 6 Papierseiten:
- (fol. IIr) farbige, nicht ganz fertig gestellte Darstellung von Szenen aus dem Leben Christi.
- (fol. IIv) Kurzbiografien von fünf Landschreibern, stark beschädigt.
- (fol. IIIr-IVv) Inhaltsübersicht zu den Satzungen, mit Monogramm und Wappen von Landschreiber Konrad Wyser und Maler Jakob Girtanner (vermutlich Ausmalungen der Randleisten).
- (fol. Vr-v) Einträge von späterer Hand, die auf nachgetragene Satzungen verweisen sowie Bussbeträge bei Verstössen gegen Spielverbote.
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Inhalt der 68 Pergamentblätter mit folgenden wichtigsten Teilen:
- (fol. 3r-6v) Vorrede.
- (fol. 7r-8v) Belehrung über den Meineid, Eid des Landammanns und der Landleute.
- (fol. 12r-22v) Normen zur Friedenssicherung und Bestrafung von Delinquenten (Art. 1-55).
- (fol. 24v-26r) Bestimmungen zum Gültwesen (Art. 64-73).
- (fol. 28r-33v) Bestimmungen über das Erbrecht (Art. 88-120)
- (fol. 45v-50v) Normen zu Konflikten um landwirtschaftlichen Besitz und Nutzungsrechte (Art. 146-162).
Origine del manoscritto: Erste Vorarbeiten zum «Silbernen Landbuch» erfolgten ab 1567, ein Jahr nach dem man mit der Ablösung des Todfalls für 5000 Gulden das letzte Herrschaftsrecht des Abtes von St. Gallen abschütteln konnte. Als Grundlagen für das neue Werk dienten das ältere Landbuch sowie Mandatenbücher, in denen Vermerke bei Artikeln anzeigen, dass Satzungen in modifizierter oder bestehender Form in das neue Landbuch übernommen werden sollten. 1585 wurde für die Fertigstellung schliesslich eine achtköpfige Kommission eingesetzt, die sich vorwiegend aus den katholisch geprägten inneren Rhoden rekrutierte, was der ganzen Arbeit ein gegenreformatorisches Gepräge gab.
Bibliografia:
- Fischer Rainald, Die Kunstdenkmäler des Kantons Appenzell Innerrhoden, Basel 1984, S. 313f.
- Bischofberger Hermann, Rechtsarchäologie und Rechtliche Volkskunde des eidgenössischen Standes Appenzell Innerrhoden, Appenzell 1999, S. 57ff.
- Die Rechtsquellen der Kantone Appenzell. Erster Band: Appenzeller Landbücher, bearb. v. Nathalie Büsser, Basel 2009, S. XXXIX-XLIX.
- Büsser Nathalie, Das «Silberne Landbuch», in: Zeitzeugnisse. Appenzeller Geschichten in Wort und Bild, Herisau 2013, S. 18f.