Die Handschrift überliefert (p. 7a–261a) die Buss- oder Beichtsumme des Burchard von Strassburg und wurde gemäss dem Kolophon (p. 261a) vom Geistlichen Fridolinus Vischer, wohl am 4. April 1419, in der Glarner Pfarrei Mollis fertiggeschrieben. Im weiteren Verlauf des 15. Jahrhunderts wurden zu Beginn der Handschrift (p. 4–5) Notizen zu alttestamentlichen Personen und am Ende der Handschrift (p. 261b–271b) kurze kirchenrechtliche und theologische Erläuterungen zur geistlichen Verwandtschaft, über legitime und illegitime Verträge und Käufe, über Zehnten und gefundene Sachen nachgetragen.
Online seit: 08.10.2020
Die Handschrift besteht aus drei Teilen. Der erste Teil (p. 1–90) mit der Buss- oder Beichtsumme des Heinrich von Barben (p. 3–90), geschrieben in Textualis, wurde laut dem Kolophon (p. 90) am 24. Februar 1309 vollendet. Im zweiten Teil (p. 91–146) ist ein Fragekatalog für die Beichte (p. 91a–145a) in einer Textualis des 13. oder 14. Jahrhunderts überliefert, welcher im 15. Jahrhundert um Angaben zur Auflösung von juristischen Abkürzungen (p. 145a–145b) ergänzt wurde. Der dritte Teil (p. 147–206) enthält eine Urkunden- und Formelsammlung aus Norddeutschland (p. 147a–205b), welche von zwei verschiedenen Händen in halbkursiver Minuskel und kursiver Buchschrift im 14. Jahrhundert geschrieben wurde. Die dreiteilige Handschrift findet sich sehr wahrscheinlich im Katalog des Klosters St. Gallen von 1461 wieder.
Online seit: 08.10.2020
Die Papierhandschrift besitzt einen Pappeinband des 18./19. Jahrhunderts. Sie wurde wohl vollständig vom Weltpriester Matthias Bürer geschrieben, dessen Bücher nach seinem Tod 1485 an das Kloster St. Gallen fielen. Die Handschrift überliefert zunächst eine Adam von Aldersbach zugeschriebene Zusammenfassung in Versen des berühmten kirchenrechtlich-pastoraltheologischen Lehrbuchs von Raymund von Peñafort (p. 7–123). Neben interlinearen Glossen ist an gewissen Stellen ein dichter Glossenapparat auf den Seitenrändern vorhanden. Nach zwei kürzeren Texten folgt danach ein langer Kommentar zum vorangehenden versifizierten Werk (p. 135–264).
Online seit: 25.04.2023
Die Papierhandschrift vereint verschiedene pastoraltheologische Texte zu den Sakramenten und besonders zur Beichte, sodann Kommentare zur Glaubenslehre sowie Predigten. Unter diesen Texten sind die Summula de summa Raimundi des Magisters Adam [Adamus Alderspacensis] (p. 99–138) und der Liber Floretus (p. 139–151) in Versen verfasst. In einem Kolophon auf p. 138 nennt sich der Schreiber Johannes. Die Handschrift weist zahlreiche Einträge von der Hand des gelehrten und vaganten St. Galler Mönchs Gallus Kemli (1480/1481) auf.
Online seit: 25.04.2023
Die umfangreiche Papierhandschrift wurde ungefähr im Zeitraum von 1466 bis 1476 von Gallus Kemli († 1480/81) geschrieben. Sie überliefert Hilfsmittel, Kompendien und Summen der Theologie, des Kirchenrechts, der Liturgie und des Beicht- und Busswesens, sodann Gebete und Gesänge samt Hufnagelnotation für die Messe, ein Rituale und schliesslich weitere teils deutsche, teils lateinische Gebete, Segnungen, Predigten und Ermahnungen. Die Handschrift ist mit einem flexiblen Einband (Kopert) mit rotem Lederumschlag ausgestattet. Der St. Galler Mönch Gallus Kemli, der ein unstetes Wanderleben ausserhalb des Konvents führte, hinterliess bei seinem Tod eine grössere Büchersammlung.
Online seit: 22.09.2022
Die Papierhandschrift überliefert einen Kommentar zu Magister Adams (Adamus Alderspacensis) Summula de summa Raimundi. Eine Hand fertigte in der ersten Hälfte oder in der Mitte des 15. Jahrhunderts diese Abschrift in einer Buchkursive an. Gelegentliche Federzeichnungen zieren den Text. Gemäss dem Einband befand sich die Handschrift spätestens seit 1461 im Kloster St. Gallen.
Online seit: 25.04.2023
Die Papierhandschrift überliefert einen Kommentar zu Magister Adams (Adamus Alderspacensis) Summula de summa Raimundi. Gemäss dem Kolophon auf p. 314a vollendete Jodocus Probus am 12. September 1422 die Textabschrift. Der Besitzeintrag auf p. 3 zeigt, dass sich die Handschrift spätestens in der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts im Kloster St. Gallen befand. Sie ist als Kopert gebunden.
Online seit: 25.04.2023
Die Handschrift überliefert das Pastorale novellum des Kanonikers und Bischofszeller Probstes Rudolf von Liebegg (um 1275–1332). Das weitverbreitete kirchenrechtlich-theologische Lehrgedicht in 8'723 Hexametern ist in dieser Handschrift unvollständig und weist Lücken auf. Zwei Hände teilten sich die Abschrift des Lehrgedichts. Gemäss dem Kolophon am Schluss des Werks (p. 211) beendete der zweite Schreiber Johannes Mündli seine Arbeit am 5. Mai 1354 in Rottweil. Später war die Handschrift im Besitz des St. Galler Konventualen und Rechtsgelehrten Johannes Bischoff († 1495).
Online seit: 08.10.2020
Die Handschrift überliefert den um 1210–1215 verfassten Apparat des Vincentius Hispanus zur Compilatio tertia, also eine umfangreiche, stabile Glossenmasse zur Erläuterung einer Sammlung der Dekretalen des Papstes Innozenz III. Die Besonderheit der Handschrift liegt darin, dass es sich um ein italienisches Pecien-Exemplar dieses Glossenapparats (ohne den Text der Compilatio tertia) aus dem 13. Jahrhundert handelt. Solche Pecien-Exemplare dienten an den Universitäten als approbierte Vorlagen für die serienmässige Abschrift der Rechtstexte und ihrer Glossenapparate.
Online seit: 22.09.2022
Die 1338 fertiggestellte Summa de casibus conscientiae des Bartholomäus von Pisa gehört zu den am weitesten verbreiteten spätmittelalterlichen Beichtsummen. Den Erfolg verdankt sie ihrer praktischen Ausrichtung und der alphabetischen Anordnung der Stichworte aus kanonischem Recht und Morallehre. Die vorliegende Abschrift aus dem zweiten Viertel des 15. Jahrhunderts dürfte Teil der Bücherstiftung sein, die der Weltpriester Matthias Bürer 1470 mit dem Kloster St. Gallen vereinbarte und die nach seinem Tod 1485 vollzogen wurde.
Online seit: 22.09.2022
Die Beichtsumme des Magister Simon schöpft weitgehend aus der Summa de poenitentia und der Summa de matrimonio des Raimund von Peñafort. Sie beinhaltet eine Anklageschrift, die einen Ursprung in der Diözese Paris um 1250 oder etwas später nahelegt. Die in der zweiten Hälfte des 13. Jahrhunderts oder in der ersten Hälfte des 14. Jahrhunderts von zwei Händen geschriebene Handschrift lag gemäss dem Besitzeintrag auf S. 1 spätestens 1478 im Kloster St. Gallen.
Online seit: 22.09.2022
Die Handschrift beginnt mit der wichtigen Beichtsumme des Dominikaners Raimund von Peñafort († 1275), der Summa de poenitentia samt ihrem vierten, 1235 fertiggestellten Buch mit dem Titel Summa de matrimonio. Laut dem Kolophon auf S. 246b schrieb Johannes Meyer von Diessenhofen vom 26. August bis zum 8. November 1395 diese Beichtsumme ab. Unmittelbar oder kurz danach schrieb dieselbe Hand zwei Beichtsummen des Dominikaners Johannes von Freiburg († 1304) und einige kleine Zusätze ab. Der Libellus quaestionum casualium behandelt Fälle, die in der Summa de poenitentia des Raimund von Peñafort nicht oder nur knapp behandelt werden. Das kurzgefasste Confessionale war auf die praktischen Bedürfnisse der Beichtväter zugeschnitten.
Online seit: 22.09.2022
Die Handschrift stammt aus der 2. Hälfte des 12. Jahrhunderts und überliefert die Dektretabbreviatio "Quoniam egestas", eine Kurzfassung des Decretum Gratiani, samt Glossen. Der Text der Handschrift ist das älteste datierbare Zeugnis für das Studium des Decretum Gratiani in Frankreich. Schrift und Buchschmuck zeigen, dass die Handschrift wahrscheinlich in Engelberg in der Zeit Frowins entstand. Seit 1461 lag sie im Kloster St. Gallen.
Online seit: 20.12.2012
Die umfangreiche Sammelhandschrift wurde von dem Weltpriester Matthias Bürer geschrieben. Gemäss den zahlreichen Kolophonen fertigte er die Abschriften der Texte im Zeitraum von ungefähr 1448 bis 1463 in Kenzingen (Baden-Württemberg) und an mehreren Orten im Tirol an. Die Handschrift überliefert unter anderem mehrere theologische Traktate, eine Beichtsumme, zwei Beichtspiegel, eine Ars moriendi („Kunst des Sterbens“), die Apostelgeschichte mit der Glossa ordinaria, Predigten sowie die Bücher II–IV der Dialoge von Papst Gregor dem Grossen. Die Handschrift gelangte nach dem Tod von Matthias Bürer 1485 gemäss einer 1470 getroffenen Vereinbarung zusammen mit weiteren Büchern in das Kloster St. Gallen.
Online seit: 22.09.2022
Diese kirchenrechtliche Handschrift enthält eine unter den Bezeichnungen Breviarium extravagantium oder Compilatio prima bekannte Sammlung von päpstlichen Dekretalen, welche Bernhard von Pavia, der erste Dekretalist, um 1189-1190 zusammenstellte. Neben unbestimmten älteren Glossen stehen auf manchen Seiten neben den beiden Spalten des Textus inclusus Auszüge aus dem Glossenapparat des Tankred von Bologna in der ersten Rezension, die er ca. 1210-1215 verfasste. Der Text, die Initialen und die Glossen entstanden Ende des 12. Jahrhunderts bzw. anfangs des 13. Jahrhunderts in Frankreich.
Online seit: 19.12.2011
Die Handschrift wurde an der Wende vom 14. zum 15. Jahrhundert geschrieben. Sie überliefert eine Urkunden- und Formelsammlung für das kirchliche Benefizial- und Gerichtswesen, weltliche Geldgeschäfte und Verkäufe, das Lehenswesen und Weiteres. Die am Ende der Handschrift angebrachten Notizen weisen Johannes Pfister von Gossau († 1433?), kaiserlicher Notar und Kleriker des Bistums Konstanz, der in Diensten der Stadt St. Gallen und des Klosters St. Gallen stand, als Besitzer aus. Danach gehörte die Handschrift dem St. Galler Stadtschreiber Johannes Widembach († um 1456), der sein Wappen auf der Innenseite des Hinterdeckels anbrachte.
Online seit: 22.09.2022
Die im zweiten Viertel des 15. Jahrhunderts wohl in Italien geschriebene Handschrift enthält die Rechtssprechungssammlung der Rota Romana des Kanonisten Wilhelm Horborch († 1384). Die Handschrift kam wohl wie andere Codices über den Nachlass des St. Galler Abts Kaspar von Breitenlandenberg (1442–1463), der 1439–1442 in Bologna bei Johannes de Anania Kirchenrecht studiert hatte, in die Bibliothek des Klosters St. Gallen.
Online seit: 25.06.2015
Der Pappeinband aus dem 18. oder 19. Jahrhundert umfasst vier ungefähr gleichzeitige Handschriftenteile aus der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts. Die Teile I und III stammen von derselben Hand und überliefern Anleitungen und Beispiele für das korrekte Verfassen von lateinischen Briefen und Urkunden und für die Verwendung rhetorischer Stilmittel. Teil II enthält ein Lehrbuch des Prozessrechts von Johannes Urbach, Teil IV eine Sammlung lateinischer Briefe an den Einsiedler Mönch und Frühhumanisten Albrecht von Bonstetten aus den Jahren 1465–1480.
Online seit: 22.09.2022
Die Handschrift überliefert hauptsächlich eine Landgerichtsordnung des Fürststifts Kempten aus dem Jahr 1481, die möglicherweise noch im ausgehenden 15. Jahrhundert geschrieben wurde. Die Handschrift wurde von Ulrich Degelin, Kanzler unter Abt Johann Erhard Blarer von Wartensee (1587–1594) und Verfasser einer neuen kemptischen Landgerichtsordnung, benutzt. Danach gelangte sie sukzessiv in den Besitz der Lindauer Rechtsgelehrten Johannes Andreas Heider († 1719) und Johann Reinhard Wegelin († 1764), bevor sie zwischen 1780 und 1792 von Johann Nepomuk Hauntinger für das Kloster St. Gallen erworben wurde.
Online seit: 22.09.2022
Eine bedeutende Rechtshandschrift aus Rätien: Die Lex Romana Curiensis mit den einzig hier erhaltenen Capitula des Bischofs Remedius von Chur aus der Zeit um 800
Online seit: 31.12.2005